28. November 2022, 12:23
Händler, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie versprechen, sollten sich mit dem Kleingedruckten ihres Anbieters nochmal genau auseinandersetzen oder besser noch, ihren Dienstleister oder ihre Steuerberatung konsultieren.
Nicht nur im Gebrauchtwagenhandel, auch im Möbel- und speziell im Küchenhandel werden Garantieverlängerungen seit Jahren als Abschlussbeschleuniger eingesetzt. Dass um die Herbstmessen rum weitere Hersteller und Verbundgruppen mit Angeboten für 10-Jahres-Garantien aus der Deckung kamen, deutet darauf hin, dass Garantieverlängerungen im Zuge der erwarteten Marktabschwächung wieder stärker an Bedeutung gewinnen.
In der Vergangenheit bewegten sich die Anbieter von Garantieverlängerungen irgendwo an der Grenze zwischen Umsatzsteuer- und Versicherungssteuerpflicht. Zum 1.1.2023 tritt nun eine Neuregelung in Kraft, laut der auch ein Küchenhändler Versicherungssteuer auf das für die Garantieverlängerung verlangte Entgelt abführen muss, unabhängig davon, ob er mit einem Rückversicherer arbeitet oder nicht.